§82 B - Gewerbeordnung Eigenüberprüfung
Welche Anlagen sind zu prüfen
Der § 82b der Gewerbeordnung (GewO) 1994 verpflichtet jeden Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage, diese in bestimmten Zeitabständen zu prüfen oder überprüfen zu lassen.
Die regelmäßige Kontrolle Ihrer Betriebsanlage bietet Ihnen einen guten Überblick über den Zustand Ihrer Anlage und somit Rechtssicherheit.
Wer hat die Prüfung zu veranlassen
Der Inhaber der genehmigten Betriebsanlage hat die Prüfung rechtzeitig zu veranlassen, ohne von der Behörde dazu aufgefordert worden zu sein. Inhaber einer Anlage ist jene Person, welche die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Anlage hat, z. B.: Eigentümer, Mieter oder Pächter. (...)
Ihr Experte im Hallenbau in Eisenstadt
Egal, ob Gewerbe- und Industriebau, Wohnungsbau oder Hallenbau – wir führen Ihre Bauprojekte zum Erfolg. Nutzen Sie auch die Möglichkeit der Bauoptimierung, falls Sie mit den Leistungen eines anderen Bauplaners nicht zufrieden sind – wir finden für Sie den besten Preis! Haben Sie noch weitere Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht über das Kontaktformular oder Ihren Anruf!